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   LSG Bayern, 17.02.2011 - L 12 KA 51/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,28336
LSG Bayern, 17.02.2011 - L 12 KA 51/10 B ER (https://dejure.org/2011,28336)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.02.2011 - L 12 KA 51/10 B ER (https://dejure.org/2011,28336)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - L 12 KA 51/10 B ER (https://dejure.org/2011,28336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsarzt - Zulassung - Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entscheidung durch den Berufungsausschuss - öffentliches Interesse - keine Anfechtungsbefugnis gegen die Zulassung eines MVZ - keine drittschützende Position aus grundrechtlichen Positionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2011 - L 12 KA 51/10
    Sie weisen darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 378/00) das Drittanfechtungsrecht niedergelassener Ärzte im Verhältnis zu Krankenhausärzten darauf gestützt habe, dass letztere auf mit staatlichen Mitteln geförderte Investitionen zugreifen könnten.

    Unter welchen Voraussetzungen Leistungserbringer anfechtungsberechtigt sind, hat bereits das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 07.02.2007 (B 6 KA 8/06, SozR 4-1500 § 54 Nr. 10) im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.08.2004 (1 BvR 378/00, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) im Einzelnen dargestellt.

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2011 - L 12 KA 51/10
    Unter welchen Voraussetzungen Leistungserbringer anfechtungsberechtigt sind, hat bereits das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 07.02.2007 (B 6 KA 8/06, SozR 4-1500 § 54 Nr. 10) im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.08.2004 (1 BvR 378/00, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) im Einzelnen dargestellt.

    Letzteres ist der Fall, wenn die Anordnung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der nicht bereits von den bereits zugelassenen Ärzten abgedeckt wird (BSG vom 07.02.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2011 - L 12 KA 51/10
    31 Auch ist nicht ausnahmsweise eine Anfechtungsberechtigung aus Grundrechten abzuleiten (vgl. BVerwG vom 16.03.1989, BVerwGE 81/329).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus LSG Bayern, 17.02.2011 - L 12 KA 51/10
    Der durch das Bundessozialgericht getroffenen Konkretisierung hat sich das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich angeschlossen (BVerfG vom 23.04.2009, 1 BvR 3405/08, GesR 2009, 376).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - L 11 KA 31/20

    Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur vertragsärztlichen

    Nach der Rechtsprechung des BSG nehmen MVZ grundsätzlich gleichberechtigt neben Vertragsärzten an der vertragsärztlichen Versorgung teil (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 1/19 R - BSGE 130, 51, Rn. 31; BayLSG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - L 12 KA 51/10 B ER - juris, Rn. 18ff.).
  • SG Dortmund, 17.01.2018 - S 16 KA 115/15
    Ein Zulassungsstatus ist gegenüber einem anderen nur nachrangig, wenn er bedarfsabhängig ist (BSG, Urteil vom 17.10.2012, B 6 KA 44/11 R, juris, Rn. 18; Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 17.02.2011, L 12 KA 51/10 B ER, juris, Rn. 29).
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